Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erstellung und Betreuung von Websites durch PlainGood · Stand: Oktober 2026
Entwurf. Diese AGB sind sorgfältig für ein reines B2B-Angebot formuliert, ersetzen aber keine anwaltliche Prüfung. Vor der Verwendung bitte von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PlainGood, Inhaber Fadi Abu, Möller Landstraße 67, 22117 Hamburg (nachfolgend „PlainGood“), und seinen Kunden über die Erstellung und Betreuung von Websites.
- Das Angebot von PlainGood richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn PlainGood ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
- Darstellungen auf der Website von PlainGood sind kein bindendes Angebot. Kostenlose Einschätzungen von Websites sind unverbindlich und begründen keinen Vertrag.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von PlainGood in Textform (zum Beispiel per E-Mail) annimmt oder PlainGood eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.
- Der Vertrag besteht aus zwei Teilen: der einmaligen Einrichtung der Website (§ 3, werkvertragliche Leistung) und der laufenden Betreuung (§ 8, Dauerschuldverhältnis mit dienstvertraglichem Charakter). Beide Teile werden gemeinsam beauftragt. Eine Einrichtung ohne Betreuung wird nicht angeboten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: das angenommene Angebot, diese AGB, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach § 19.
§ 3 Leistungsumfang der Einrichtung
- PlainGood erstellt für den Kunden eine Website als Onepager mit einer Startseite sowie gesonderten Seiten für Impressum, Datenschutzerklärung und eine Bestätigungsseite für das Kontaktformular. Zum Leistungsumfang gehören: ein Gespräch zum Betrieb des Kunden, Struktur und Gliederung, Texte, Gestaltung, Darstellung für Smartphone, Tablet und Computer, ein Kontaktformular, die Einbindung der vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Rechtstexte, technische Grundlagen für die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen sowie die Verknüpfung mit einem bestehenden Google-Unternehmensprofil des Kunden.
- Im Preis enthalten ist eine Korrekturrunde. Eine Korrekturrunde umfasst alle Änderungswünsche, die der Kunde gesammelt in einer Rückmeldung mitteilt. Weitere Korrekturrunden sowie Änderungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (zum Beispiel zusätzliche Unterseiten, Shops, Buchungssysteme, Mehrsprachigkeit, Logos oder Fotografie), sind nicht enthalten. PlainGood nennt hierfür vorab einen Festpreis oder rechnet nach Vereinbarung gesondert ab.
- PlainGood schuldet eine fachgerecht erstellte, funktionsfähige Website. Die Website ist für die jeweils aktuellen Versionen der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge optimiert. PlainGood schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl an Besuchern, Anfragen oder Aufträgen.
- PlainGood erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen. Insbesondere prüft PlainGood nicht, ob Inhalte, Angaben, Rechtstexte, Preisangaben oder Werbeaussagen des Kunden rechtlich zulässig, vollständig oder aktuell sind. Rechtstexte wie Datenschutzerklärung und Impressum erstellt PlainGood auf Grundlage der Angaben des Kunden mithilfe allgemein verfügbarer Generatoren und als Entwurf. Ihre Prüfung und Freigabe obliegen allein dem Kunden.
- Für Fotos, die PlainGood auswählt, verwendet PlainGood ausschließlich Material, für das eine Lizenz zur geschäftlichen Nutzung besteht (zum Beispiel von Unsplash), und dokumentiert die Quelle.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt PlainGood alle für die Erstellung erforderlichen Angaben und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung, insbesondere die Pflichtangaben für das Impressum, Angaben zu Leistungen, Einzugsgebiet und Öffnungszeiten, Logo und Fotos. Die Unterlagen sollen innerhalb von zwei Werktagen nach dem Gespräch vorliegen.
- Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann.
- Für die Zusammenarbeit stellt PlainGood dem Kunden einen eigenen Projektordner in Google Drive bereit. Der Kunde lädt seine Unterlagen dort hoch. Unterlagen, die auf anderem Weg übermittelt werden, legt PlainGood dort ab. Der Zugriff auf den Ordner ist auf den Kunden und die von ihm benannten Personen beschränkt. Nach Vertragsende bleibt der Ordner 30 Tage zugänglich und wird danach gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm gelieferten Inhalten (zum Beispiel Texte, Fotos, Logos, Marken, Bewertungen) die erforderlichen Rechte besitzt und dass deren Nutzung auf der Website keine Rechte Dritter verletzt. Auf den Fotos abgebildete Personen haben der Veröffentlichung zugestimmt.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Bleibt der Kunde trotz Aufforderung in Textform und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen untätig, ist PlainGood berechtigt, die Website mit gekennzeichneten Platzhaltern fertigzustellen und zur Abnahme vorzulegen. Mehraufwand durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Zulieferungen kann PlainGood nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
§ 5 Termine und Fristen
- PlainGood stellt die Website in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach dem Gespräch online. Voraussetzung ist, dass die Unterlagen nach § 4 Abs. 1 rechtzeitig vorliegen und der Kunde die Korrekturrunde innerhalb von zwei Werktagen zurückmeldet. Diese Angabe ist eine Zielvorgabe und kein verbindlicher Fertigstellungstermin, sofern ein solcher nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
- Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Hamburg.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Störungen bei Dritten (zum Beispiel Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Google) oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen.
§ 6 Prüfung, Freigabe und Abnahme
- PlainGood stellt dem Kunden die fertige Website vor der Veröffentlichung unter einer Vorschauadresse zur Prüfung bereit.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Website vor der Freigabe vollständig zu prüfen, und zwar inhaltlich, sachlich und rechtlich. Dazu gehören insbesondere alle Texte, Leistungsbeschreibungen, Preisangaben, Werbeaussagen, Qualifikationen und Zertifikate, Bewertungen, Fotos, das Impressum, die Datenschutzerklärung, etwaige eigene AGB des Kunden sowie berufs- und wettbewerbsrechtliche Anforderungen seiner Branche (zum Beispiel Handwerksrecht, Heilmittelwerbegesetz, Preisangabenverordnung).
- Die Website wird erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform veröffentlicht. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für sämtliche Inhalte der Website, auch für Texte, die PlainGood formuliert hat.
- Die Freigabe gilt zugleich als Abnahme der Einrichtung. Erklärt der Kunde innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung der Vorschau weder die Freigabe noch benennt er in Textform mindestens einen wesentlichen Mangel, gilt die Website als abgenommen und freigegeben. PlainGood weist den Kunden bei der Bereitstellung auf diese Frist und ihre Folgen hin. PlainGood ist danach berechtigt, die Website zu veröffentlichen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. PlainGood behebt sie im Rahmen der Nacherfüllung.
§ 7 Verantwortung für Inhalte
- Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er liefert, sowie für alle Inhalte, die er nach § 6 freigegeben hat. Das gilt auch für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte und Rechtstexte.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte seiner Website auch während der Betreuung aktuell zu halten und PlainGood über notwendige Änderungen zu informieren, zum Beispiel bei Änderungen seiner Anschrift, Rechtsform, Registerangaben oder Leistungen, sowie bei Änderungen der Rechtslage, die seine Rechtstexte betreffen.
- Der Kunde stellt PlainGood von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Inhalten geltend gemacht werden, die der Kunde geliefert oder freigegeben hat oder die auf einer Verletzung seiner Pflichten nach §§ 4, 6 oder 7 beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. PlainGood informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.
- PlainGood ist berechtigt, Inhalte vorübergehend zu sperren oder die Veröffentlichung zu verweigern, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie offensichtlich rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. PlainGood informiert den Kunden darüber unverzüglich.
§ 8 Leistungsumfang der Betreuung
- Die Betreuung beginnt mit der Veröffentlichung der Website. Sie umfasst:
- Hosting nach § 9 Abs. 1 oder die Betreuung der Website beim Hosting-Anbieter des Kunden nach § 9 Abs. 3,
- die Verwaltung der Domain und die Bereitstellung eines SSL-Zertifikats, soweit das Hosting über PlainGood erfolgt,
- technische Wartung und Sicherheitsaktualisierungen der von PlainGood erstellten Website,
- regelmäßige Sicherungen der Website, mindestens wöchentlich, soweit das Hosting über PlainGood erfolgt,
- dauerhaftes Monitoring: PlainGood prüft automatisiert und regelmäßig die Erreichbarkeit der Website, die Gültigkeit des SSL-Zertifikats und die Funktion des Kontaktformulars und reagiert auf erkannte Störungen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr),
- kleine Änderungen nach Abs. 2,
- einen festen Ansprechpartner per Telefon und E-Mail.
- Kleine Änderungen sind Anpassungen bestehender Inhalte ohne neue Abschnitte, Seiten oder Funktionen, zum Beispiel Öffnungszeiten, Preise, Telefonnummern, einzelne Textstellen, der Austausch von Fotos, neue Einträge in bestehenden Listen oder Urlaubshinweise. Enthalten sind kleine Änderungen mit einem Aufwand von insgesamt bis zu 60 Minuten pro Kalendermonat. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und wird nicht erstattet oder übertragen. Darüber hinausgehenden Aufwand nennt PlainGood vorher und rechnet ihn nur nach Zustimmung des Kunden ab.
- Änderungswünsche setzt PlainGood in der Regel innerhalb von zwei Werktagen um. Diese Angabe ist eine Zielvorgabe und keine zugesicherte Reaktionszeit.
- Nicht Bestandteil der Betreuung sind insbesondere: Neugestaltung oder Erweiterung der Website, Erstellung neuer Rechtstexte bei geänderter Rechtslage, Suchmaschinenwerbung, Pflege von Social-Media-Kanälen, Pflege des Google-Unternehmensprofils, E-Mail-Postfächer, Support für Hard- und Software des Kunden sowie die Behebung von Störungen, die der Kunde oder Dritte durch eigene Eingriffe verursacht haben.
§ 9 Hosting
Hosting über PlainGood
- Wählt der Kunde das Hosting über PlainGood, beauftragt PlainGood einen Hosting-Anbieter mit Rechenzentren in Deutschland (derzeit STRATO AG, Berlin) im eigenen Namen. Die Kosten sind in der monatlichen Vergütung enthalten. PlainGood kann den Hosting-Anbieter wechseln, wenn der Wechsel für den Kunden zumutbar ist und die Website dadurch nicht dauerhaft beeinträchtigt wird.
- PlainGood strebt eine Erreichbarkeit der Website von 99 % im Jahresmittel an. Davon ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten und Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von PlainGood liegen, insbesondere Ausfälle des Hosting-Anbieters, von Netzbetreibern oder Domain-Registraren sowie Angriffe Dritter, die trotz üblicher Schutzmaßnahmen erfolgen. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit wird nicht geschuldet.
Hosting durch den Kunden
- Wählt der Kunde ein eigenes Hosting, bleibt er Vertragspartner seines Hosting-Anbieters und trägt dessen Kosten. Der Kunde stellt PlainGood dauerhaft die zur Betreuung erforderlichen Zugangsdaten (zum Beispiel SFTP, Datenbank, Verwaltungsoberfläche) zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Die monatliche Vergütung bleibt unverändert.
- Bei Hosting durch den Kunden ist dieser für Verfügbarkeit, Sicherheit und Konfiguration des Servers, für Sicherungen auf Serverebene, für die Domain, das SSL-Zertifikat und für die Einhaltung seines Vertrags mit dem Hosting-Anbieter verantwortlich. PlainGood haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsmängel oder Einschränkungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden oder seines Hosting-Anbieters haben. Das Monitoring nach § 8 Abs. 1 lit. e beschränkt sich in diesem Fall auf die Prüfung der Erreichbarkeit und die Benachrichtigung des Kunden.
- Kann PlainGood die Betreuung wegen fehlender oder falscher Zugangsdaten oder wegen technischer Einschränkungen des Hosting-Anbieters des Kunden nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der Anspruch auf die Vergütung bestehen.
Domain
- Domains werden auf den Namen des Kunden als Domaininhaber registriert. PlainGood übernimmt die technische Verwaltung. Für die Wahl der Domain und deren Vereinbarkeit mit Namens- und Markenrechten Dritter ist der Kunde verantwortlich.
§ 10 Vergütung und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
- Die Vergütung für die Einrichtung ist vollständig nach Veröffentlichung der Website (Livegang) fällig. PlainGood stellt sie zusammen mit der ersten Rechnung für die Betreuung in Rechnung.
- Die Vergütung für die Betreuung wird jeweils für drei Monate im Voraus berechnet und ist für diesen Zeitraum vollständig fällig. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung der Website. Danach erhält der Kunde zu Beginn jedes weiteren Dreimonatszeitraums eine Rechnung über den gesamten Betrag dieses Zeitraums. Bereits gezahlte Vergütung für einen laufenden Zeitraum wird bei ordentlicher Kündigung nicht erstattet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. PlainGood stellt Rechnungen elektronisch aus.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 11 Zahlungsverzug und Sperrung
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 30 Tage im Verzug, kann PlainGood die Betreuungsleistungen aussetzen und die Website vorübergehend offline nehmen oder durch einen neutralen Hinweis ersetzen. Voraussetzung ist eine vorherige Mahnung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und dem Hinweis auf die drohende Sperrung. Nach vollständigem Ausgleich der Rückstände stellt PlainGood die Website unverzüglich wieder online.
- Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer Sperrung bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 12 Preisanpassung der Betreuung
- PlainGood kann die monatliche Vergütung für die Betreuung anpassen, um gestiegene Kosten auszugleichen, insbesondere für Hosting, Software, Lizenzen und Personal. Eine Anpassung ist frühestens nach zwölf Monaten Betreuung und danach höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten zulässig.
- PlainGood kündigt eine Anpassung mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall abweichend von § 13 Abs. 2 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. PlainGood weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt der angepasste Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
- Die Betreuung hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Veröffentlichung der Website.
- Die Betreuung verlängert sich automatisch um jeweils weitere drei Monate, wenn sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
- Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail).
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PlainGood insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder trotz Aufforderung rechtswidrige Inhalte nicht entfernt.
- Kündigt der Kunde den Vertrag vor Abnahme der Einrichtung, behält PlainGood den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Einrichtung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).
§ 14 Vertragsende und Herausgabe
- Nach Ende der Betreuung und vollständiger Bezahlung aller Rechnungen übergibt PlainGood dem Kunden innerhalb von 14 Tagen sämtliche Dateien der Website in einem gängigen Format. Bei Hosting über PlainGood unterstützt PlainGood den Umzug der Domain zu einem vom Kunden benannten Anbieter, insbesondere durch Herausgabe des Umzugscodes. Diese Leistungen sind kostenlos.
- Bei Hosting über PlainGood wird die Website mit Ende der Betreuung abgeschaltet. PlainGood löscht die Daten der Website 30 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Bei Hosting durch den Kunden ändert der Kunde nach Vertragsende die PlainGood überlassenen Zugangsdaten. PlainGood löscht gespeicherte Zugangsdaten mit Vertragsende.
§ 15 Rechte an der Website
- Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung für die Einrichtung räumt PlainGood dem Kunden an der für ihn erstellten Website, insbesondere an Gestaltung, Texten und Programmcode, das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, sie für alle Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Die Website gehört damit dem Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
- Für Bestandteile Dritter gelten deren Lizenzbedingungen, zum Beispiel für Schriften (SIL Open Font License), Fotos von Bildplattformen (etwa Unsplash-Lizenz) und Open-Source-Software. PlainGood dokumentiert diese Bestandteile.
- PlainGood bleibt berechtigt, allgemeines Wissen, Arbeitsweisen und nicht kundenspezifische Bausteine (zum Beispiel Layoutraster, technische Vorlagen, Programmfunktionen ohne Kundeninhalte) auch für andere Projekte zu verwenden.
§ 16 Referenznennung
- PlainGood darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und Abbildungen der Website auf eigenen Kanälen zeigen. PlainGood darf im Fußbereich der Website einen dezenten Hinweis „Website von PlainGood“ mit Verlinkung setzen.
- Der Kunde kann beidem jederzeit in Textform widersprechen. PlainGood entfernt den Hinweis und die Referenz dann innerhalb von 14 Tagen. Bereits gedruckte Materialien müssen nicht zurückgerufen werden.
§ 17 Mängel
- Der Kunde teilt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform mit, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
- Bei Mängeln der Einrichtung leistet PlainGood nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder nach den gesetzlichen Regeln vom Vertrag zurücktreten.
- Mängelansprüche aus der Einrichtung verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 18 Abs. 1 und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Keine Mängel sind insbesondere Abweichungen in der Darstellung durch veraltete Browser, individuelle Geräteeinstellungen oder Erweiterungen, Störungen nach Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Website sowie Änderungen von Suchmaschinen, Plattformen oder Schnittstellen Dritter.
§ 18 Haftung
- PlainGood haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PlainGood nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- PlainGood haftet insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass vom Kunden gelieferte oder freigegebene Inhalte rechtswidrig, unrichtig oder unvollständig sind (§ 7), sowie für entgangene Aufträge oder Umsätze infolge von Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von PlainGood liegen (§ 9 Abs. 2 und 4). Abs. 1 bleibt unberührt.
- Für den Verlust von Daten haftet PlainGood nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung nach § 8 Abs. 1 lit. d entstanden wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PlainGood.
§ 19 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit PlainGood im Rahmen von Hosting und Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (zum Beispiel Anfragen über das Kontaktformular oder Server-Logdateien), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher für die Website im Sinne der DSGVO bleibt der Kunde.
- PlainGood nutzt für E-Mail, Projektordner, Terminabstimmung und Kundenverwaltung die Dienste von Google Workspace (Google Cloud EMEA Limited, Irland). Mit Google besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von PlainGood.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Zugangsdaten, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 20 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Absprachen haben Vorrang (§ 305b BGB).
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von PlainGood (Hamburg). PlainGood ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).